§ 2 — Pauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992
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Der Auslagenersatz gemäß Tarifpost 6 Abs. 7 ist nicht einzuheben, wenn das Reisedokument gebührenfrei ausgestellt wird.
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