BundesrechtVerordnungenPauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Juli 2025
Up-to-date

Der Auslagenersatz gemäß Tarifpost 6 Abs. 7 ist nicht einzuheben, wenn das Reisedokument gebührenfrei ausgestellt wird.

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