BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2011

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2011

In Kraft seit 25. November 2010
Up-to-date

Art. 1

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2011 mit 1,012 festgesetzt.