BundesrechtVerordnungen32. Nachtrag zum Arzneibuch§ 1

§ 1

In Kraft seit 14. November 2009
Up-to-date

Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.3, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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