BundesrechtVerordnungen32. Nachtrag zum Arzneibuch

32. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 14. November 2009
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.3, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, sechste Ausgabe 2008, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.3, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag 6.3 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.