Die Mitglieder der Rechtsanwaltsprüfungskommission und der Notariatsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit bei den Prüfungen je Prüfungswerber folgende Vergütungen:
1. Für eine Teilprüfung der Notariatsprüfung oder eine Rechtsanwaltsprüfung nach Art. V Z 5 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 21/1993:
a) Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen, 160 Euro;
b) Vorsitzende, die nur mündlich prüfen, 93 Euro;
c) sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen, 130 Euro;
d) sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen, 65 Euro;
2. für eine Rechtsanwaltsprüfung, eine Eignungsprüfung nach dem EIRAG oder eine Prüfung nach § 13 ABAG:
a) Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen, 197 Euro;
b) Vorsitzende, die nur mündlich prüfen, 118 Euro;
c) sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen, 167 Euro;
d) sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen, 81 Euro;
3. für eine Ergänzungsprüfung nach § 12 Z 1, 2, 4 oder 5 ABAG:
a) Vorsitzende 47 Euro;
b) sonstige Mitglieder 34 Euro.
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