Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:
1. Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 3 Abs. 3 ABAG jeweils 185 Euro Euro;
2. für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach § 5 ABAG
a) als Vorsitzender 153 Euro;
b) als sonstiges Mitglied 138 Euro.
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