Die Statistiken sind zu erstellen:
1. die Statistiken gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 ab dem Berichtsjahr 2007 jährlich;
2. die Statistiken gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 und 6 ab dem Berichtsjahr 2013 jährlich;
3. die Statistiken gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 ab dem Berichtsjahr 2021 jährlich;
4. die Statistiken gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 ab dem Berichtsjahr 2021 quartalsweise.
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