§ 2 — Einrichtung eines Registers zur Qualitätssicherung in der Chirurgie
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Das Register dient der Erfassung von Daten zu ungeplanten Re-Operationen in der Allgemeinchirurgie und zur Erfassung von Rektumkarzinomen und Resektionen des Ösophagus, des Pankreas und der Leber
1. zum Zweck der Statistik als Grundlage für Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung und
2. für wissenschaftliche Zwecke.
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