Dem Beirat gehören die folgenden Mitglieder und Ersatzmitglieder an:
1. Je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in Vertretung folgender Bundesdienststellen:
a) jedes Bundesministerium;
b) zusätzlich ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in Vertretung des jeweils für die Koordination in Angelegenheiten der Regionalpolitik zuständigen Bundesministeriums;
c) Bundesimmobiliengesellschaft (BIG);
d) Bundesdenkmalamt.
2. Zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder in Vertretung der Gemeinden, davon je ein Mitglied und Ersatzmitglied nominiert durch
a) Österreichischen Städtebund;
b) Österreichischen Gemeindebund.
3. Zehn externe Experten oder Expertinnen und Ersatzmitglieder aus dem Bereich der Baukultur, davon
a) je eine Person aus den Fachbereichen Architektur, Raumplanung und Bauingenieurwesen, nominiert durch die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten;
b) eine Person nominiert durch die Architekturstiftung Österreich;
c) eine Person nominiert durch das Architekturzentrum Wien;
d) eine Person nominiert durch die Plattform für Architekturpolitik und Baukultur;
e) zwei Personen aus weiteren für die Baukultur relevanten Fachbereichen, nominiert durch die Plattform für Architekturpolitik und Baukultur;
f) eine Person aus dem Fachbereich Bauwirtschaft, nominiert durch die Wirtschaftskammer Österreich;
g) eine Person aus dem Fachbereich barrierefreies Planen und Bauen, nominiert durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
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