§ 3 Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen — Einreihungsverordnung
Auf die Einreihung der Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge findet § 2 entsprechend Anwendung.
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