§ 3 Einladung zur Konsultation — Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor
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Die AGRANA Zucker GmbH. hat dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Kopie der Einladung und der begleitenden Dokumente nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 zu übermitteln.
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