BundesrechtVerordnungenDurchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor§ 3

§ 3Einladung zur Konsultation

In Kraft seit 01. Juli 2008
Up-to-date

Die AGRANA Zucker GmbH. hat dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Kopie der Einladung und der begleitenden Dokumente nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 zu übermitteln.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden