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Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor
§ 15
§ 15 Schlussbestimmungen
In Kraft seit 01. Juli 2008
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§ 15 Schlussbestimmungen — Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor
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Diese Verordnung gilt ab dem 30. Oktober 2007.
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