BundesrechtVerordnungen19. Nachtrag zum Arzneibuch § 1

§ 1

In Kraft seit 11. Januar 2007
Up-to-date

Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.03, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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