BundesrechtVerordnungen19. Nachtrag zum Arzneibuch

19. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 11. Januar 2007
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.03, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.03, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag 5.03 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.