§ 20 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften — Rückstandskontrollverordnung 2006
Gliederung
4. Abschnitt Amtliche Kontrollen und Maßnahmen
§ 20 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Rückverweise
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen oder unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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