§ 20 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften — Rückstandskontrollverordnung 2006
Gliederung
5. Abschnitt Allgemeine Hinweise
§ 20 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Rückverweise
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen oder unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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