BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2006§ 1

§ 1

In Kraft seit 18. November 2005
Up-to-date

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 mit 1,025 festgesetzt.

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