BundesrechtVerordnungenDienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Oktober 2005
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2005 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die besoldungsrechtliche Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz, BGBl. II Nr. 507/2003, außer Kraft.

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