BundesrechtVerordnungenDienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Oktober 2005
Up-to-date

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

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