BundesrechtVerordnungenGesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2002Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 14. Juni 2005
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Art. 1 — Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2002 | GesetzeFinden.at