BundesrechtVerordnungenGesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2002

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2002

In Kraft seit 14. Juni 2005
Up-to-date

Art. 1

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 2002 mit insgesamt 1 050 984,44 Euro festgesetzt.