1. ALLGEMEINE HALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR ALLE FISCHE IN AQUAKULTUR
1.1. WASSERQUALITÄT
Die Wasserqualität (insbesondere Temperatur, Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Härte, Gehalt an Stickstoffverbindungen, Grad der organischen Belastung und der Gassättigung) muss den physiologischen Bedürfnissen der darin gehaltenen Fischarten entsprechen.
1.2. ERNÄHRUNG
Bei der Ernährung sind die teichklimatischen Bedingungen, d.h. insbesondere Art und Menge des natürlichen Nahrungsangebotes und die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse der jeweiligen Fischarten zu berücksichtigen. Ist nicht ausreichend Naturnahrung vorhanden, muss in geeigneter Form beigefüttert werden.
1.3. BEWEGUNGSFREIHEIT
Bei der Besatzdichte ist auf die Bedürfnisse und Größe der jeweiligen Fischarten, auf die Wasserqualität und Durchflussmengen sowie auf Form und Volumen der Haltungseinrichtung Bedacht zu nehmen.
1.4. BIOTECHNOLOGISCHE VERFAHREN
Die hormonelle oder physikalische Geschlechtsbeeinflussung von Fischen darf nur von Personen vorgenommen werden, die über die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
2. BESONDERE HALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR SPEZIELLE FORMEN DER AQUAKULTUR
2.1. KARPFENTEICHWIRTSCHAFT
2.1.1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Mindestanforderungen gelten für Karpfen und üblicherweise in Karpfenteichen gehaltene Nebenfische
2.1.2. Vermehrung
Werden künstliche Fortpflanzungsmethoden angewendet, so haben die erforderlichen Manipulationen, einschließlich der Hypophysierung, so schonend wie möglich zu erfolgen. Der Aufenthalt der Fische außerhalb des Wassers ist auf ein Minimum zu beschränken; erforderlichenfalls sind die Fische während dieser Zeitspanne in feuchte Tücher einzuschlagen.
2.1.3. Abfischen
Die Zeit, die die Fische während des Abfischens und des nachfolgenden Sortierens und Wägens außer Wasser verbringen, ist auf ein Minimum zu beschränken. Empfindliche Fische, wie zB Coregonen- oder Zandersetzlinge, sind soweit möglich vor den anderen Fischarten abzufischen.
2.1.4. Winterung
Winterteiche müssen an der tiefsten Stelle mindestens 1,80 m tief sein, und einen auch bei strengem Frost funktionsfähigen Zufluss aufweisen.
2.2. FORELLENTEICHWIRTSCHAFT
2.2.1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Mindestanforderungen gelten für Regenbogenforellen, Bachforellen, Bachsaiblinge, Seesaiblinge und andere Salmoniden sowie für Äschen in intensiver und extensiver Aquakultur.
2.2.1. Besatzdichte
Die Besatzdichte ist so zu wählen, dass der Sauerstoffgehalt des Ablaufes 5 mg O
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/l nicht unterschreitet.
Darüber hinaus darf bei der Haltung von Regenbogenforellen in Erdteichen ein Besatz von maximal 10 kg und bei der Haltung in Rund- oder Langstrombecken sowie Fließkanälen ein Besatz von maximal 60 kg Regenbogenforellen in Speisefischgröße je m
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Teich- bzw. Beckenvolumen nicht überschritten werden.
2.2.2. Vermehrung
Das Streifen der Geschlechtsprodukte der männlichen und weiblichen Fische darf nur von Personen vorgenommen werden, die über die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Werden die Fische zu diesem Zweck sediert, sind die Fische zur Erholung in sauerstoffreiches Wasser zu setzten, bevor sie in den Teich zurückgesetzt werden.
Die Fische dürfen nur mit nassen Händen oder Tüchern gehandhabt werden.
2.2.4. Abfischen
Das Abfischen mit Hilfe eines Zugnetzes, eines Keschers oder eines Vakuumsaugfasses hat unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt zu erfolgen.
2.2.6. Sortieren, Wiegen
Das Sortieren und Wiegen hat manuell oder mit Hilfe geeigneter Sortierwaagen oder geeigneter Maschinen zu erfolgen.
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