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Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten/-innen an den Präsidenten/-in des Österreichischen Patentamtes
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 2005
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§ 2 — Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten/-innen an den Präsidenten/-in des Österreichischen Patentamtes
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
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