BundesrechtVerordnungenÜbertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten/-innen an den Präsidenten/-in des Österreichischen Patentamtes

Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten/-innen an den Präsidenten/-in des Österreichischen Patentamtes

In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date

§ 1

Dem Präsidenten/der Präsidentin des Österreichischen Patentamtes wird das Recht übertragen, in seinem/ihrem Verwaltungsbereich Beamte/Beamtinnen auf folgende Planstellen zu ernennen:

1. Beamte/Beamtinnen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes auf Planstellen

a) der Verwendungsgruppen A 7 bis A 4,

b) der Grundlaufbahn und der Funktionsgruppen 1 und 2 der Verwendungsgruppen A 3 und A 2,

c) der Grundlaufbahn und der Funktionsgruppe 1 der Verwendungsgruppe A 1,

2. Beamte/Beamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung auf Planstellen

a) der Verwendungsgruppen E, D und P 5 bis P 1,

b) der Dienstklassen III und IV der Verwendungsgruppe C,

c) der Dienstklassen III bis VI der Verwendungsgruppe B,

d) der Dienstklassen III bis VII der Verwendungsgruppe A.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.