§ 2 — Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung
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§ 2 Der Kostenersatz für die Überprüfung ob eine Einrichtung den in der Informationssicherheitsverordnung (§ 6) vorgesehenen Schutz für klassifizierte Dokumente entspricht, beträgt 1.400 Euro.
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