BundesrechtVerordnungenKostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung§ 2

§ 2

In Kraft seit 19. Oktober 2004
Up-to-date

§ 2 Der Kostenersatz für die Überprüfung ob eine Einrichtung den in der Informationssicherheitsverordnung (§ 6) vorgesehenen Schutz für klassifizierte Dokumente entspricht, beträgt 1.400 Euro.

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