BundesrechtVerordnungenKostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung

Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung

In Kraft seit 19. Oktober 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1 Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 bis 55b der Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe “vertraulich” 247,09 Euro, für die Stufe “geheim” 494,18 Euro und für die Stufe “streng geheim” 741,26 Euro.

§ 2

§ 2 Der Kostenersatz für die Überprüfung ob eine Einrichtung den in der Informationssicherheitsverordnung (§ 6) vorgesehenen Schutz für klassifizierte Dokumente entspricht, beträgt 1.400 Euro.