Eine Ethikkommission für die Beurteilung einer
1. klinischen Prüfung von Arzneimitteln, und/oder
2. multizentrischen klinischen Prüfung von Medizinprodukten
hat, sofern im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, die in den §§ 2 bis 7 festgelegten Kriterien und Anforderungen zu erfüllen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise