BundesrechtVerordnungenElektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen§ 1

§ 1

In Kraft seit 05. Mai 2004
Up-to-date

Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Zusammenfassenden Meldung, sowie der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2002 im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen.

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