BundesrechtVerordnungenBemessung einer Erschwerniszulage des Auswärtigen Dienstes§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date

Die Verordnung BGBl. II Nr. 315/1998 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.

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