Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut, BGBl. Nr. 697/1996 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 255/2000, außer Kraft.
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