§ 8 — Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988
Rückverweise
Wird eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei einem Rechtsträger beantragt, hat der Abgabepflichtige eine neue Abgabenerklärung beim Rechtsträger abzugeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung.
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