Jede oder jeder Abfrageberechtigte kann Personen, die an der betreffenden Schule tätig sind, individuell Abfrageberechtigungen für den Datenverbund erteilen. Die Identität solcher abfrageberechtigten Personen ist im Rahmen der Datensicherheitsmaßnahmen aufzuzeichnen und dem Auftragsverarbeiter des Datenverbundes unverzüglich mitzuteilen.
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