Der Antrag auf Zulassung einer Arzneispezialität zur Anwendung im oder am Tier hat alle Daten und Angaben gemäß Anhang I der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel (ABl. Nr. L 311 vom 28. November 2001, S 1) in der Fassung der Richtlinie 2009/9/EG (ABl. Nr. L 44 vom 14. Februar 2009, S 10) zu enthalten.
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