Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund
1. Anhänge I bis VIII der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik und
2. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union
gemäß dieser Verordnung Leistungs- und Strukturerhebungen durchzuführen und die entsprechenden Statistiken über die Leistung und Struktur in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen zu erstellen.
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