§ 1 — Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde
Rückverweise
Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 15 € pro entschiedener Vorstellung.
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