BundesrechtVerordnungenAbgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

In Kraft seit 15. August 2003
Up-to-date

§ 1

Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 7 € pro entschiedener Vorstellung.

§ 2

Die Anweisung des Sitzungsgeldes hat nach Ablauf der Funktionsperiode durch die Studienbeihilfenbehörde zu erfolgen.