§ 2 Periodizität, Kontinuität — Gütereinsatzstatistik – Verordnung
Rückverweise
Die Erhebungen sowie die Statistiken über den Gütereinsatz im Produzierenden Bereich sind jährlich über das jeweils vorangegangene Kalender- oder Wirtschaftsjahr (Berichtsperiode) durchzuführen.