BundesrechtVerordnungenZehnter Nachtrag zum Arzneibuch§ 1

§ 1

In Kraft seit 24. Mai 2003
Up-to-date

Die deutschsprachige Fassung des ersten und zweiten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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