BundesrechtVerordnungenZehnter Nachtrag zum Arzneibuch

Zehnter Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 24. Mai 2003
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des ersten und zweiten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des ersten und zweiten Nachtrages des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.