1. Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut, an einer vergleichbaren nichtschulischen Einrichtung oder an einer Fachhochschule zu absolvieren.
2. Der Lehrgang hat sich zumindest auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl an Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand | Mindestzahl der Lehrstunden |
Geschichte einschließlich politischer Bildung (insbesondere Urgeschichte, Reichsgeschichte und österreichische Geschichte) | 35 |
Kultur- und Kunstgeschichte | 35 |
Heimat- und Volkskunde | 20 |
Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialkunde einschließlich Rechnungswesen und Betriebswirtschaft | 20 |
Fremdenverkehrsgeographie einschließlich Wirtschaftsgeographie | 15 |
Fremdenverkehrslehre | 15 |
Durchführung von Führungen einschließlich praktischer Übungen in den Fremdsprachen und in Rhetorik und Verhaltensstrategie | 25 |
Rechtskunde | 20 |
Erste Hilfe | 15 |
3. Im Rahmen des Lehrganges sind zusätzlich zum theoretischen Unterricht Exkursionen im Gesamtausmaß von 50 Lehrstunden durchzuführen.
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