BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Facility Management“§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Oktober 2003
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Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Facility Management“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc.“, zu verleihen.

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