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Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Stromerzeugungsanlagen (Neuanlagen), die flüssige Biomasse als Energieträger verwenden, werden
1. für Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 200 kW mit 13,00 Cent/kWh und
2. für Anlagen mit einer Engpassleistung über 200 kW mit 10,00 Cent/kWh
festgesetzt.
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