BundesrechtVerordnungenFestsetzung der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen§ 5

§ 5Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Windkraftanlagen

In Kraft seit 01. Januar 2003
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Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen, denen nach dem 31. Dezember 2002 die für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen erteilt worden sind, wird ein Betrag von 7,80 Cent/kWh festgesetzt.

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