(1) Mit Ablauf des 27. Dezember 2005 treten außer Kraft: In § 1 Abs. 1 die Wortfolge „die Ausstattung und Betriebsweise von Anlagen zur Energiegewinnung aus Altölen, die Emissionsgrenzwerte bei der Energiegewinnung aus Altölen“, § 1 Abs. 2, die §§ 4 bis 8 sowie die Anlage zu dieser Verordnung.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Durchführung des Altölgesetzes 1986 (Altölverordnung), BGBl. Nr. 383/1987, ex lege (§ 44 Abs. 2 und 5 AWG) außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden