BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science (MSc.)“, Universitätslehrgang „Sozialtherapie – Schwerpunkt Sucht“§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Oktober 2002
Up-to-date

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Sozialtherapie – Schwerpunkt Sucht“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc.“, zu verleihen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden