Akademischer Grad „Master of Science (MSc.)“, Universitätslehrgang „Sozialtherapie – Schwerpunkt Sucht“
Vorwort
§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Sozialtherapie – Schwerpunkt Sucht“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc.“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.