BundesrechtVerordnungenSperrgebiet Ortnerhof§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Oktober 2002
Up-to-date

Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres- Bau- und Vermessungsamt),

2. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und

3. bei der Gemeinde St. Michael in der Steiermark.

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