§ 1 Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission Rechtsgrundlage — Erlassung einer Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission
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Gemäß § 16 Abs. 1 WettbG wird eine Wettbewerbskommission (Kommission) als beratendes Organ bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingerichtet.
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