BundesrechtVerordnungenErklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Stadt GrazArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 30. Januar 2002
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Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der B 67a Grazer Ring Straße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der B 67a Grazer Ring Straße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

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