BundesrechtVerordnungenErklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Stadt Graz

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Stadt Graz

In Kraft seit 30. Januar 2002
Up-to-date

Art. 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der B 67a Grazer Ring Straße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der B 67a Grazer Ring Straße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Anlage

zu BGBl. II Nr. 40/2002

Anl. 1

(Anm.: Anlage und Plan sind als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage
PDF