BundesrechtVerordnungenEinbeziehungsverordnung 2001§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

Bringen die im § 1 genannten Personen bis 30. Juni 2002 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. Jänner 2002 – zu leisten.

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